|
Question |
Answer |
|
|
|
§223 |
Körperverletzung |
|
|
|
Köperliche Misshandlung |
is eine üble unangemessene Behandlung durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unvesertheit eines anderen nich unerheblich beeinträchtigt wird |
|
|
|
körperliche Unversertheit |
ist betroffen wenn es zu Substanzschäden ode Substanzeinbußen kommt |
|
|
|
körperliches Wohlbefinden |
ist der Zustand der vo der Einwikung vorhanden war |
|
|
|
Gesundheitschädigung |
ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblich krankhaften Zustandes |
|
|
|
§224 |
gef. KV |
|
|
|
Unter Gift |
versteht man einen organischen oder anorganischen, der unter den konkreten Umständen durch seine chem. Oder chem.-phyiskalische wirkung geeinget is, die Gesundheit zu schädigen |
|
|
|
beigebracht |
ist das Gift wenn es mit dem Körper des Betroffemem derat verbunden ist, dass es seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann. Egal ob innerlich oder äußerlich |
|
|
|
andere gesundheitsschädl. Stoffe |
sind solche, die auf mechanischen oder thermischen wege wiken,wie etwa zerstoßenes Glas, heiße Flüssigkeiten oder Krankheitserreger |
|
|
|
unter waffe |
versteht man solche Gegenstände , die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, verletzungen beuzubringen |
|
|
|
andere gefährliche Werkzeuge |
sind bewegliche Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und der konkreten Art der Anwendung im Einzelfall geeiget is, erhebliche Verletzungen herbeizuführen |
|
|
|
Hinterlistig |
wenn der Täter seine wahren Absichten planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die bloße Abwehr zu erschweren. Die bloße ausnutzung des überraschungsmoment genügt nicht |
|
|
|
Überfall |
jeder plötzliche unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen |
|
|
|
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich |
ist eine körperverletzung begangen, wenn mindestens zwei personen, die im Verhältnis der Mittäterschaft oder der Teilnahme zueinander stehen können, am Tatort zusammenwirken |
|
|
|
eine lebensgefährliche Behandlung |
liegt vor, wenn die Verletzungshandlung nach den konkreten Umständen geeignet ist, das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen. Ausreichend ist die abstrakte Gefährlichkeit der Tathandlung |
|
|
|
§226 |
schwere KV |
|
|
|
Glied |
abgeschlossenes Körperteil mit Eigenaufgaben im Gesamtorganismus |
|
|
|
Wichtigkeit |
wesentliche Bedeutung des Gliedes |
|
|
|
Verlust |
abtrennen eines wichtigen Gliedes |
|
|
|
Gebrauchsunfähig |
wenn Glied dauerhaft nicht mehr in seiner Funktion entsprechend arbeiten kann(versteifung) |
|
|