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Question |
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Ethik |
Ist die Lehre vom sittlichen Verhalten. Die Ethik schlägt uns zwar Moralregeln vor, aber sie zwingt uns nicht, sie zu übernehmen. |
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Handelsbrauch |
Ein Handelsbrauch ist eine durch kollektive Übung verbindlich gewordene kaufmännische Verkehrssitte meist für bestimmte Geschäftszweige. Im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht, das nur durch langjährige Praxis sowie Rechtsüberzeugung entsteht, können sich Handelsbräuche auch in kürzerer Zeit bilden. |
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Handelsusanz |
Fremdwort für handelsbrauch. Ein Handelsbrauch ist eine durch kollektive Übung verbindlich gewordene kaufmännische Verkehrssitte meist für bestimmte Geschäftszweige. Im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht, das nur durch langjährige Praxis sowie Rechtsüberzeugung entsteht, können sich Handelsbräuche auch in kürzerer Zeit bilden. |
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Konfliktlösung |
Es gibt verschiedene Varianten der Konfliktlösung. 1. das Gespräch zwischen den beiden Streitparteien. 2. die Mediation, hier hilft ein Vermittler den zerstrittenen Parteien den Konflikt beizulegen. 3. Staatliche Gerichte Die zerstrittenen Parteien gelangen ans Gericht oder beauftragen einen Anwalt der ihre Interessen vor Gericht vertritt. Da Prozesse Jahre dauern, kostspielig und nervenaufreibend sind, versucht der Richter ein letztes Mal eine gütliche Einigung zu erreichen. Gelingt dieser Vergleich nicht, beurteilt das Gericht die Rechte und Pflichten der einzelnen Streitparteien. |
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Moral |
Die Moral gehört zu den Inneren Regeln. Die Moral verlangt von uns das wir uns gut und gerecht verhalten. Die Moralregeln entstammen unserem Gewissen. |
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Recht |
Das Recht beinhaltet die strengsten Regeln,diese werden vom Staat im namen der Gesellschaft durchgesetzt. Die Rechtsnormen sind für alle verbindlich und auch erzwingbar. Wer also gegen das Recht verstösst muss mit staatlichen Sanktionen rechnen |
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Sitte |
Wer gegen Sitten verstösst wird nicht vom Staat bestraft, jedoch werden Sittenverstösse von der Gesellschaft oft als ungehörig oder unanständig bewertet. |
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Verfahren |
In einem Konfliktfall müssen Verfahren festgelegt werden welche die Verhaltensregeln anwenden. |
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Verhaltensregeln |
Wir brauchen verbindliche Verhaltensregeln, welche die Freiräume der Menschen bestimmen, respektive wie sich diese verhalten müssen. |
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Verkehrssitte |
Verkehrssitten sind ungeschriebene Verkehrsregeln wie z.B. das jener in einen freien Parkplatz fahren darf welcher am längsten daruaf gewartet hat. |
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Beweisregel |
Wer vor Gericht eine Tatsache behauptet und daraus ein Recht ableitet, muss das Vorhandensein der behaupteten Tatsache beweisen. |
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Dispositives Recht |
Das Dispositive Recht darf von den Vertragspartnern abgeändert werden es wird darum auch nachgiebiges - oder ergänzendes Recht genannt. |
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Gesetz |
Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist. |
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Gesetzesartikel |
Unter einem Gesetzesartikel versteht man eine Einteilungseinheit von Verfassungen, Gesetzen und Verträgen. In der Schweiz werden Bundesgesetze wie auch die meisten kantonalen Gesetze in Artikel unterteilt. |
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Gesetzesrecht |
Gesetzesrecht ist Recht, dessen Quelle ein Gesetz ist. Seine Anwendung bekräftigt den Vorrang der Regel über die Ausnahme. |
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Obligationenrecht |
Das OR enthält obligationenrechtliche Materialien, die jedoch in Sondergesetzen ihre Ergänzung haben. Es regelt die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Rechtssubjekten. Es enthält die Rechtsgrundlagen über Austausch von Vermögenswerten, Ausgleich bei Schäden und ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen. |
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öffentliches Recht |
Das öffentliche Recht ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Ferner umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen, wie z. B. Klagen über Strafzettel für Ordnungswidrigkeiten oder über das Dienstverhältnis bei Beamten. |
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Privatrecht |
Das Privatrecht auch Zivilrecht genannt ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. |
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Rechtsmissbrauch |
Rechtsmissbrauch wird als zweckwidrige Inanspruchnahme einer Rechtsposition definiert und begrenzt die Möglichkeit, ein bestehendes Recht auszuüben. Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines formal gegebenen Rechtsanspruchs durch den Grundsatz von Treu und Glauben beschränkt ist. |
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Rechtsordnung |
Der Begriff Rechtsordnung auch Rechtssystem genannt bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (z.B. dem Recht eines Staates) gültigen rechtlichen Normen. |
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