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Question |
Answer |
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Nennen Sie die drei Arten von Rechtsquellen und erklären Sie diese kurz |
Geschriebenes Recht = Verfassung, Gesetz, Verordnung Gewohnheitsrecht = Lang geübte Regeln, die als allgemein verpflichtend gelten Judikatur = Richterliche Rechtsbesprechung |
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Nennen Sie drei allgemeine Rechtsgrundsätze |
Handeln nach Treu und Glauben, Guter Glaube wird vermutet, Beweislast |
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Erklären Sie den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht |
Öffentliches Recht = Regelt Beziehungen zwischen Staat und Einzelpersonen oder zwischen Staaten und bestimmt die Organisation des Staates Privates Recht = Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) |
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Nennen Sie fünf Bereiche des öffentlichen Rechts und erklären Sie diese kurz |
Staarsrecht = Bundes- und Kantonsverfassung / Verwaltungsrecht = Regelt die staatliche Verwaltungstätigkeit / Strafrecht = Regelt die Strafbarkeit von bestimmten Handlungen und das Strafmass / Völkerrecht = Regelt die Beziehungen zwischen einzelnen Staaten / Prozessricht = Regelt das Verfahren vor Gericht / Vollstreckungsrecht = Regelt das Verfahren beim Eintreiben von Geldforderungen |
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Nennen Sie die fünf Teile des ZGB |
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht |
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Wie gehen Sie vor, wenn Sie Rechtsvorschriften in einem konkreten Fall anwenden müssen? |
Abklären, welche Voraussetzungen (= Tatbestandsmerkmale) erfüllt sein müssen / Überprüfen, ob die Voraussetzungen für den konkreten Sachverhalt erfüllt sind / Rechtsfolge gemäss Gesetzesartikel feststellen, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind |
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Nennen Sie drei Mermale des öffentlichen Rechts |
Immer zwingend / Wird i. d. R. von Amtes wegen angewandt / Es existiert ein Unterordnungsverhältnis |
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Sie mieten eine Wohnung |
Privates Recht |
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Sie heiraten |
Privates Recht |
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Sie erheben Einspruch gegen die Staatsveranlagung |
Öffentliches Recht |
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Sie kaufen am Kiosk eine Illustrierte |
Privates Recht |
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Sie werden wegen Falschparkens gebüsst |
Öffentliches Recht |
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Sie unterschreiben einen Arbeitsvertrag |
Privates Recht |
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OR Art. 74, Abs. 1&2 -> Ort der Erfüllung |
Ergänzendes Recht |
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OR Art. 216, Abs 1 -> öffentliche Beurkundung beim Grundstückkauf |
Zwingendes Recht |
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OR Art. 188 -> Übergabekosten beim Kaufvertrag |
Ergänzendes Recht |
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OR Art. 344 a -> Schriftlichkeit beim Lehrvertrag |
Zwingendes Recht |
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OR Art. 361 & 362 -> Vorschriften zum Einzelarbeitsvertrag |
Ergänzendes Recht |
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Eine Boutique in Luzern bestellt bei einem Solothurner Importeur Seidenhemden aus China |
Erfüllungsort = Solothurn, da es sich um Gattungswaren handelt |
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Ein Basler Weinhändler kauft von einem Sammler aus München einen Restposten Rothschildweine, Jahrgang 1982. Die 21 Flaschen befinden sich in einem Schlosskeller nahe Paris |
Erfüllungsort = Paris, Da es sich um Speziesware handelt |
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