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Question |
Answer |
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Grammatikalische Auslegung |
Der Sinngehalt wird aus dem Worlaut ermittelt. |
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Systematische Auslegung |
Der Sinngehalt wird aus dem Zusammenhang ermittelt, in dem die Norm steht. |
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Historische Auslegung |
Die Entstehungsgeschichte wird für den Sinngehalt miteinbezogen. |
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Teleologische Auslegung |
Der Aussagegehalt einer Norm wird aus ihrem Sinn und Zweck ermittelt (Ratio legis). |
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Rückwirkungsverbot |
Art. 2 Abs. 1 StGB: Nach diesem Gesetz wird beurteilt, wer NACH dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht. |
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Territorialitätsprinzip |
Taten, die auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz begangen wurden. |
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Flaggenprinzip |
Taten, die auf einem Schiff oder Flugzeug begangen werden, das die Schweizer Flagge führt. |
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Aktives Personalitätsprinzip |
Von einem Schweizer im Ausland begangene Tat. |
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Passives Personalitätsprinzip |
An einem Schweizer im Ausland begangene Tat |
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Staatsschutzprinzip |
Taten, die sich gegen die Schweiz als Staat richten. |
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Universalitätsprinzip |
Taten, zu deren Verfolgung sich die Schweiz verpflichtet hat. |
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Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege |
Taten, bei denen der Tatverdächtige sich in der Schweiz aufhält, bei denen aber eine Auslieferung nicht in Betracht kommt. |
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Delegationsprinzip |
Taten, bei denen ein ausländischer Staat die Schweiz um Verfolgung bittet. |
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Lehre von der objektiven Zurechnung |
Ein Erfolg ist dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter 1. eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich 2. im tatbestandsmässigen Erfolg verwirklicht. |
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Vorsatz |
Der Täter verrwirklicht alle objektiven TBM mit WISSEN und WILLEN. Es reicht auch aus, dass der Täter die Verwirklichung der Tat für möglich hält oder in Kauf nimmt. |
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Kongruenter Tatbestand |
Das Gesetz verlangt leine subjektiven TBM. Objektiver und subjektiver Tatbestand sind deckungsgleich. |
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Absicht/direkter Vorsatz 1. Grades |
Liegt vor, wenn der Täter mit seinem Handeln gerade die Verwirklichung des betreffenden tatbestandsmässigen Erfolgs anstrebt. |
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Direkter Vorsatz/dolus directus 2. Grades |
Liegt vor, wenn der Täter weiss oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des Tatbestandes führt. Der Erfolg wird als sichere Folge des Verhaltens vorausgesehen. |
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Eventualvorsatz (dolus eventualis) |
Es reicht aus, wenn der Erfolgseintritt dem Täter gleichgültig oder gar unerwünscht ist. |
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Bewusste Fahrlässigkeit |
Ist gegeben, wenn der Erfolg als möglich vorausgesehen wird, der Täter aber auf den Nichteintritt vertraut. |
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